Grundpflege
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisierung im Alltag
- An und Auskleiden
Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen, übernehmen wir. Bis zu 42 Tage im Jahr, einfühlsam und zuverlässig, damit neue Kraft entstehen kann.
Verhinderungspflege findet Anwendung, wenn eine pflegebedürftige Person von einer angehörigen Pflegeperson nicht versorgt werden kann. Eine Ersatzpflegeperson übernimmt, damit der Mensch zu Hause weiterhin gut betreut bleibt.
Die hauptpflegende Person kann sich abwechseln, neue Wege gehen oder sich insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr vertreten lassen. Gründe können Erholung, Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt sein.
Gemäß § 39 SGB XI besteht Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat, zu Hause gepflegt wird und seit mindestens sechs Monaten von einer Ersatzperson gepflegt wurde. Die Pflegekasse gewährt jährlich 1.612 Euro für die Verhinderungspflege.
Wir bringen langjährige Erfahrung in Pflege und Betreuung mit. Unser qualifiziertes Team findet individuelle Lösungen, die zu Ihrer Familie und zur Situation der pflegebedürftigen Person passen.
Mit engagiertem und dynamischem Einsatz arbeiten wir an Lebensqualität und Wohlbefinden. Damit pflegende Angehörige wirklich Pause machen können, ohne sich Sorgen zu machen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation und finden gemeinsam einen Weg, der zu Ihrer Familie passt.
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die Person seit sechs Monaten zu Hause gepflegt wird. Wir helfen Ihnen gerne bei Antrag und Abrechnung.
Bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr. Die Tage müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können flexibel über das Jahr verteilt werden, auch stunden- oder tageweise.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch nach § 39 SGB XI. Wird ein Antrag dennoch abgelehnt, prüfen wir mit Ihnen den Bescheid und unterstützen beim Widerspruch.
Anerkannte Pflegedienste, aber auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn dürfen die Verhinderungspflege übernehmen. Bei Angehörigen gelten teilweise andere Erstattungsregeln, dazu beraten wir Sie gerne.

Wir nehmen uns Zeit, hören zu und finden gemeinsam den richtigen Weg. Persönlich, kostenfrei und ohne Druck.

Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Mit Geduld und Respekt für die eigene Geschwindigkeit jedes Menschen.

Medikation, Verbände, Injektionen. Medizinisch präzise, von examinierten Pflegekräften ausgeführt.